Niederlande und Belgien wieder Hochrisikogebiet
Niederlande und Belgien wieder Hochrisikogebiet
Deutschland wird die Niederlande und Belgien ab dem 21. November wieder als
Hochinzidenzgebiet einstufen. Dies hat Konsequenzen für den Grenzverkehr. Es
gibt keine Grenzkontrollen, aber es gilt wieder eine Anmelde-, Nachweis- und
Quarantänepflicht!
Verschiedene Bundesländer können noch weiterführende Regeln haben. Deshalb
sollten sich Reisende vorab bei den Corona-Hotlines dieser Länder informieren.
Allgemeine Informationen bezüglich Einreise und Quarantäne finden Sie auf
der Website vom Bundesministerium für Gesundheit.
Womit
müssen Sie rechnen, was sind die wichtigsten Themen:
Alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren sind verpflichtet, bei
Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis zu verfügen.
Anmeldung
- Es
besteht eine Anmeldepflicht vor der Reise nach Deutschland, indem Sie das
Formular (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen.
Ausnahmen sind Durchreisen / Transit und Aufenthalte von bis zu 24
Stunden. Dieses Formular soll vor der Abreise nach Deutschland ausgefüllt
werden.
Quarantäne
- Wenn
Reisende sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor
der Einreise in den Niederlanden oder Belgien aufgehalten haben, müssen
sich Personen, die mit der DEA keinen Impf- oder Genesenennachweis
übermittelt haben, direkt nach der Ankunft nach Hause – oder in eine
sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche
Quarantäne). Die Absonderungszeit beträgt grundsätzlich zehn Tage. Wird
ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist
keine Quarantäne erforderlich.
– Für Ungeimpfte:
- Die
häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer
Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung
übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf frühestens fünf Tage
nach der Einreise erfolgt sein. Für den Upload der Nachweise sollte der
individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt
werden.
– Für Kinder unter 12
Jahre:
- Kinder
unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit, für sie endet die
Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.
Ausnahmen
Grenzpendler*innen/Grenzgänger*innen sowie überhaupt alle Reisenden, die
sich weniger als 24 Stunden in Deutschland resp. im Hochrisikogebiet aufhalten,
sind grundsätzlich von der Anmelde- und Absonderungspflicht befreit. Das heißt
für:
- Grenzpendler*innen/Grenzgänger*innen
- entweder
Impf-/Genesenennachweis oder 2 Tests pro Woche, auch bei täglichem
Pendeln (§ 6 Abs. 3 Nr. 2)
- keine
DEA-Pflicht, wenn sie sich nur bis max. 24 Stunden im Hochrisikogebiet
bzw. in Deutschland aufhalten oder Grenzgänger/Grenzpendler sind (§ 6
Abs. 1 Nr. 6 und 7)
- keine
Quarantänepflicht, auch nicht für Ungeimpfte, auch ohne Nachweis über
betriebliche Notwendigkeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 und 7)
für Schulbesuch jenseits der Grenze:
- keine
DEA/Absonderungspflicht bei Aufenthalt jeweils unter 24 Stunden (§ 6 Abs.
1 Nr. 6)
- Für
Schüler*innen unter 12 Jahren: Keine Nachweispflicht bei Einreise.
- Für
Schüler*innen ab 12 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind:
Nachweispflicht lediglich mit 2 Tests pro Woche bei Aufenthalten unter 24
Stunden (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 a)) oder Ausnahmeregelung im Einzelfall (§ 6
Abs. 3 Nr. 1 b)). Ggf. können die Bundesländer per Allgemeinverfügung
sogar diese („reduzierte“) Testpflicht noch zusätzlich erleichtern oder
modifizieren, z.B. durch Integration in ein ohnehin bestehendes
Testregime an Schulen.
EVTZ Euregio Maas-Rhein
Gospertstraße 42
B – 4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 789 639
nfrg-mr